ZGB zu belegen, so dass die Ehegatten nur gemeinsam bzw. mit schriftlicher Einwilligung des Gesuchsgegners über die auf die Gesuchstellerin lautenden Vermögenswerte verfügen können, und es sei demgemäss die K.) anzuweisen, die vorgenannte Verfügungssperre betreffend die auf den nachfolgend genannten Konti befindlichen Vermögenswerte zu errichten: - Bankkonto IBAN-Nr. …, - Bankkonto IBAN-Nr. …, - Bankkonto IBAN-Nr. …, sowie sämtliche weiteren auf den Namen von A. lautenden Bankkonten bei der K..