2.2. Mit Verfügung vom 10. Juli 2020 wurde (u.a.) superprovisorisch und mit sofortiger Wirkung die Liegenschaft am […] in Q. der Klägerin und den beiden Söhnen zur Benützung zugewiesen. 2.3. Am 17. November 2020 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Zurzach eine unbegründete Ehescheidungsklage ein (OF.2020.65). 2.4. Mit Eingabe vom 25. November 2020 beantragte der Beklagte (u.a.) die Abweisung der Klagebegehren sowie (u.a.):