"2.1. Die Liegenschaft am […] in Q. sei […] der Gesuchstellerin und den [unter ihre Obhut zu stellenden] Kindern [C., D.] zur alleinigen Benutzung zuzuweisen. […] 5. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten der Gesuchstellerin […] ab 7. Juli 2019 monatlich vorschüssig Unterhaltsbeiträge [für C. und D.] zu bezahlen: […] (Bezifferung wird nach dem Vorliegen des Beweisergebnisses vorgenommen) […] je zuzüglich allenfalls von ihm bezogene Kinder- resp. Ausbildungszulagen. […] 9. [Gütertrennung per 9. Juli 2020]"