Zudem könne als realistisches Risiko betrachtet werden, dass der Rollstuhllift auch am Tag einer dereinstigen Verhandlung nicht funktionieren würde – zumal der Rollstuhllift offenbar erneut wieder nicht funktioniert habe und nicht erstellt sei, dass dieser nachhaltig repariert worden sei. Würde der Rollstuhllift am Verhandlungstag nicht funktionieren, müsste die Verhandlung auf offener Strasse geführt werden, was aufgrund der fehlenden Vertraulichkeit des Verfahrens nicht in Frage komme. Dies würde nicht nur einen tatsächlichen, sondern auch einen rechtlichen Nachteil darstellen.