Betreffend den Vorfall vom 3. Mai 2021 werde geltend gemacht, dass dem Kläger tatsächliche Nachteile entstanden seien. Es gehe nicht an, dass behinderte Personen auf der Strasse bleiben müssen und im eigentlichen Sinn von oben herab angesprochen würden, ohne dass es ihnen ermöglicht werde, den Anspruch auf tatsächlichen Zugang zu den Räumlichkeiten der Schlichtungsbehörde zu realisieren. Zudem könne als realistisches Risiko betrachtet werden, dass der Rollstuhllift auch am Tag einer dereinstigen Verhandlung nicht funktionieren würde – zumal der Rollstuhllift offenbar erneut wieder nicht funktioniert habe und nicht erstellt sei, dass dieser nachhaltig repariert worden sei.