Dass der Rollstuhllift an diesem Tag nicht funktioniert habe, sei ungünstig. Daraus lasse sich aber kein Ausstandsgrund ableiten, zumal Präsidentin Garcia-Nicoruc dem Kläger offeriert habe, das Couvert entgegenzunehmen und ihm eine Empfangsbestätigung auszustellen, so dass ihm durch den defekten Rollstuhllift keine rechtlichen Nachteile im Schlichtungsverfahren erwachsen würden. Dies habe der Kläger nicht akzeptiert und habe verlangt bzw. vorgeschlagen, dass Präsidentin Garcia-Nicoruc 3- 4 starke Männer aufbiete, welche ihn samt Rollstuhl die Treppe hinaufheben würden.