Indem der Kläger sich nun dennoch auf den Standpunkt stelle, Präsidentin Derbala sei gewalttätig und schlage Personen, handle er widersprüchlich und zeige damit selbst auf, dass es sich dabei um eine haltlose Unterstellung handle. Ohnehin habe der Kläger wissen müssen, dass mit "einen auf den Deckel hauen" nicht ein tatsächlicher physischer Übergriff gemeint sei, sondern es sich vielmehr um eine Redewendung handle. Sodann habe der Kläger im Zusammenhang mit der Durchführung des Schlichtungsverfahrens eine Reihe von Forderungen gestellt, welche er in -6-