2. Die Vorinstanz begründet ihr Nichteintreten im Wesentlichen damit, dass das Ausstandsgesuch des Klägers völlig haltlos sei. Dies ergebe sich schon aufgrund der Tatsache, dass der Kläger der Präsidentin Derbala unterstelle, sie sei gewalttätig und schlage Personen. Diese Aussage stütze er auf eine Bemerkung eines Anwalts "Herr Dr. C.", welcher an einer Sitzung gesagt haben soll, dass Präsidentin Derbala dem Kläger "einen auf den Deckel" hauen würde.