5. Im Verfahren: Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihm Rechtsanwalt Andreas Wagner, Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 6. Im Verfahren: Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen." 3.2. Mit Eingabe datiert vom 31. August 2021 (Postaufgabe 7. September 2021) reichte der Kläger weitere Anmerkungen zum angefochtenen Entscheid zu den Akten. 3.3. Mit Eingabe datiert vom 2. September 2021 (Postaufgabe 22. September 2021) reichte der Kläger eine weitere Stellungnahme zu den Akten. -5-