" 1. Der Gesuchsgegnerin sei unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB im Unterlassungsfalle richterlich zu befehlen, das Mietobjekt [...] bis am 30. April 2021, eventuell bis zu einem richterlich zu bestimmenden Termin, vollständig zu räumen (inkl. Demontage der Leuchtreklame an der Fassade) und den Gesuchstellern ordnungsgemäss gereinigt und unter Rückgabe sämtlicher Schlüssel zurückzugeben. -3-