4. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung im Berufungsverfahren wird abgewiesen. 5. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Berufungsverfahren wird gutgeheissen. Es wird ihm MLaw Sandra Schmitt, Advokatin, Rheinfelden, als unentgeltliche Rechtsvertreterin bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)