1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Klägerin werden die Dispositiv- Ziffer 4.1 und 6 des Entscheids des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium des Familiengerichts, vom 15. Juni 2021, aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: - 33 - 4. 4.1. 4.1.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von C. monatlichen Unterhalt (Barunterhalt) rückwirkend bzw. monatlich vorschüssig (pro rata temporis) wie folgt zu bezahlen: