18.4. 18.4.1. Der Beklagte verfügte ab Gesuchseinreichung am 30. Juli 2021 nur noch von August 2021 bis Januar 2022 (vgl. Erw. 12.3.7 oben) nach Berücksichtigung eines 25 %-Zuschlags von Fr. 300.00 auf seinem Grundbetrag (Fr. 1'200.00) über einen Überschuss.