11.1.4. C. monatlicher Bedarf beträgt damit bis Juli 2021 Fr. 1'105.00 (Grundbetrag Fr. 600.00; Wohnkosten Fr. 250.00; KVG Fr. 100.00; auswärtige Verpflegung Fr. 105.00; Mobilitätskosten Fr. 50.00) und ab August 2021 Fr. 1'155.00 (neu: Schulungskosten Fr. 50.00; sie besucht die Schule auch nach Aufgabe ihrer Lehrstelle [vgl. Eingabe der Klägerin vom 10. Februar 2022]).