Die Klägerin will dem Beklagten maximal Fr. 400.00 zugestehen. Sie habe nichts davon gewusst, dass er ein neues Fahrzeug lease; sie habe nie ihr Einverständnis dazu erteilt. Er hätte sich ein günstigeres Fahrzeug leasen können (Berufung, S. 10 f.). Der Beklagte bestreitet dies. Er habe das Fahrzeug erst nach Rücksprache mit der Klägerin geleast (Berufungsantwort, S. 5).