9.2.2.2. Die Klägerin bewohnt seit dem 1. August 2021 (unstrittig zusammen mit ihrem Lebenspartner M., den zwei minderjährigen Kindern und E.) ein 5.5- Zimmer Einfamilienhaus am […] in Q. (vgl. auch Niederlassungsbescheinigung der Gemeinde Q. vom 23. Februar 2022 [Beilage 1 zur Eingabe der Klägerin vom 25. Februar 2022]). Der Nettomietzins beträgt gemäss dem (nicht datierten) Mietvertrag Fr. 3'250.00 (vgl. Beilage 1 zur Eingabe der Klägerin vom 22. November 2021). Die monatlichen Nebenkosten - die zu Lasten der Mieterschaft gehen - schätzt die Klägerin auf Fr. 500.00.