7.2 oben) sind aber konsequenterweise in dieser Phase auch durchschnittliche Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung einzusetzen. Ausgehend von Fr. 80.00 bis September 2020 und Fr. 170.00 ab Oktober 2020 ergibt dies bis Ende Dezember 2020 einen monatlichen Durchschnittsbetrag von Fr. 134.00 (2x Fr. 80.00 + 3x Fr. 170.00; / 5). Ab Januar 2021 sind Fr. 170.00 einzusetzen. 9.2. 9.2.1. Gestützt auf den eingereichten Mietvertrag ging die Vorinstanz bei der Klägerin von Fr. 2'120.00 Wohnkosten aus und zog für C., D. und E. Wohnkostenanteile von je Fr. 250.00 ab. Der volljährigen, sich in Ausbildung befindlichen E. sei es (ebenfalls) zumutbar, einen Anteil zu leisten.