8.2. 8.2.1. Nebst den Ausbildungszulagen (Fr. 250.00) rechnete die Vorinstanz C. ab Antritt ihrer Lehrstelle im August 2021 (H.) ihren durchschnittlichen Lehrlingslohn während ihrer dreijährigen Lehre von netto rund Fr. 840.00 (Fr. 965.00 x 87 %) an. Die Klägerin rügt die Anrechnung des ganzen Lehrlingslohns. Zudem führe die Berücksichtigung eines Dreijahresdurchschnitts zu einer Unterdeckung in den ersten beiden Lehrjahren. Im ersten Lehrjahr seien nebst den Ausbildungszulagen nur Fr. 250.00 anzurechnen (Berufung, S. 7). - 14 -