7.1.2. Während der Beklagte im Berufungsverfahren vorbringt, die Klägerin erhalte zusätzlich einen ihr als Einkommen anzurechnenden Ökobonus (Berufungsantwort, S. 5), macht die Klägerin eine Einkommensreduktion zufolge "andauernder Krankheit" geltend (Eingabe vom 12. Januar 2022, S. 2).