6. 6.1. 6.1.1. Zum Einkommen des Beklagten erwog die Vorinstanz (Urteil, Erw. 6.6), es habe zuletzt stark variiert. Gemäss Lohnausweis 2019 habe er im Monatsdurchschnitt Fr. 4'855.25 verdient. Den Lohnabrechnungen Mai, Juni sowie Juli 2020 sei aber zu entnehmen, dass das Einkommen in dieser Zeit höher gewesen sei (Mai 2020: Fr. 5'325.75; Juni 2020 Fr. 5'151.90 [ohne Coronaprämie]; Juli 2020 Fr. 5'123.45). Somit könne gesagt werden, dass der Beklagte im Schnitt netto rund Fr. 5'000.00 verdiene.