3. Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, an den Unterhalt von D. […] monatlich […] folgende Beträge bis zum Abschluss der Erstausbildung über die Volljährigkeit hinaus zuzüglich Ausbildungszulagen zu bezahlen: - ab 15. August bis 30. September 2020: CHF 795.00 […] - ab 1. Oktober 2020 bis 31. Juli 2021: CHF 850.00 […] - ab 1. August 2021 bis auf weiteres: CHF 990.00 […] 4. [Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege] 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten"