" 1. Der Entscheid […] sei in den Ziffern 4, 5 und 6 vollständig aufzuheben. 2. Der Berufungsbeklagte sei zu verpflichten an den Unterhalt von C. […] monatlich […] folgende Beträge bis zum Abschluss der Erstausbildung über die Volljährigkeit hinaus zuzüglich Ausbildungszulagen zu bezahlen: - ab 15. August bis [recte:] 30. September 2020: CHF 905.00 […] - ab 1. Oktober 2020 bis 31. Juli 2021: CHF 850.00 […] - ab 1. August 2021 bis auf weiteres: CHF 655.00 […]