1.3. Am 18. Januar 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Rheinfelden die Verhandlung statt. Die Parteien erstatteten Replik und Duplik, und sie wurden der Parteibefragung unterstellt. 1.4. Mit Entscheid vom 15. Juni 2021 des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium des Familiengerichts, wurden C. und D. unter die Obhut der Klägerin gestellt und weiter wurde (u.a.) erkannt: " 4. 4.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt [von] C. und D. monatliche[n] [Barunterhalt] […] wie folgt zu bezahlen: