8. Mit Eingabe vom 17. Februar 2023 stellte die Klägerin das Gesuch, dass dem Vertrauensanwalt mitzuteilen sei, dass die von ihr auf die Dauer von fünf Jahren ausgestellte Vollmacht vom 18. Mai 2022 per sofort zu widerrufen sei. Sie begründet dies damit, dass die Gültigkeit der Vollmacht für eine Dauer von fünf Jahren vorgesehen sei. Nachdem die Recherchen nun beendet worden seien, sei auch die Vollmachtserteilung der guten Ordnung halber formal ordnungsgemäss zu beenden. Zwar wurde die Klägerin gerichtlich zur Vollmachtserteilung aufgefordert. Dies ändert aber nichts daran, dass sie die Vollmacht erteilt hat, weshalb - 31 -