Dies umso mehr, als auch in Kasachstan die Eheschliessung ein formeller Prozess ist, der die Einreichung diverser Unterlagen voraussetzt, namentlich eines von beiden Eheleuten unterzeichneten Antrags auf Eheschliessung. Aus dem Urteil ergibt sich jedoch mit keinem Wort, dass irgendwelche Abklärungen bei der Registerbehörde des Bezirks X. angestellt worden wären, wo die Eheschliessung vom 29. Dezember 2017 angeblich stattgefunden haben soll und wo sich folglich die Akten der Eheschliessung befinden müssten. Gemäss Auskunft ebendieser Behörde sind keinerlei Hinweise auf eine Eheschliessung vorhanden. Auch ein Hinweis auf die angebliche IT-Panne fehlt.