wurde. Eine Eheschliessung wurde aber erstmals am 11. Oktober 2018, d.h. erst […] Tage nach dem Tod des Verstorbenen, vor dem Standesamt S. durch die Beklagte geltend gemacht (GB 15). Bezeichnenderweise wurde damals denn auch nicht die angebliche zivile Trauung vom 29. Dezember 2017, sondern eine angebliche islamische Trauung vom Mai 2016 erwähnt. Eine islamische Ehe entfaltet unbestrittener Weise aber auch nach kasachischem Recht keine Rechtswirkungen. Dies dürfte auch der Beklagten bewusst gewesen sein.