Auch in Kasachstan ist die Eheschliessung ein formeller Prozess und es sind zahlreiche Dokumente und Erklärungen, allen voran auch ein von den Ehegatten unterzeichnetes Gesuch um Eheschliessung, einzureichen bzw. abzugeben (vgl. Bericht S. 9 ff.). Es ist deshalb unerklärlich, weshalb die Dokumentation nicht mehr bei der Registerbehörde des Bezirks X. vorhanden sein soll und offenkundig weder das kasachische Gericht, noch die Registerbehörden im Bezirk V., die den Eintrag "wiederhergestellt" haben, bei den Behörden in X. Abklärungen vorgenommen haben. In dieser Hinsicht ist auch auf Art.