Die Registerbehörde des Bezirks V., die den Eintrag wiederhergestellt haben soll, hat mit Schreiben vom 5. September 2022 gegenüber dem Vertrauensanwalt demgegenüber ausgeführt, dass die Registrierung der Eheschliessung auf Basis eines Gerichtsurteils gemäss Art. 184 des kasachischen Gesetzes über die Ehe und die Familie wiederhergestellt worden sei (Bericht S. 13).