zweier Zeugen sowie diverser Fotos und Videos fest, die Beklagte und der Verstorbene hätten in "tatsächlichen Ehebeziehungen" gestanden. So hätten die Beklagte und der Verstorbene etwa gemeinsame Reisen unternommen, der Verstorbene habe die Familie der Beklagten kennengelernt, sie hätten wie eine Familie gelebt, einen gemeinsamen Haushalt und Familiengeschäfte geführt und gemeinsam die Eheschliessung in der Schweiz vorbereitet. - 27 -