7.2.2. Das Urteil des Gerichts des Bezirks V. vom 31. Mai 2019 schweigt sich über die Umstände, die eine gerichtliche Feststellung der Eheschliessung hätten notwendig machen sollen, weitestgehend aus. Namentlich wird eine angebliche IT-Panne mit keinem Wort erwähnt. Im Wesentlichen wird ausgeführt, dass die Beklagte, als sie auf das Amt gekommen sei, um die Bestätigung über ihren Zivilstand zu bekommen, erfahren habe, dass die Eheschliessung in Kasachstan aus unbekannten Gründen "nicht ordnungsgemäss" erledigt worden sei. Unklar bleibt, an welches Amt sich die Beklagte gewendet haben soll und weshalb die Eheschliessung nicht ordnungsgemäss erledigt worden sein soll.