32 IPRG eine vertiefte Überprüfung der zur Eintragung vorgelegten Dokumente anordnen. So kann etwa für die Überprüfung der ausländischen Eheschliessungsurkunde zwecks Eintragung in der Schweiz überprüft werden, ob vor Ort ein entsprechender Registereintrag zur Eheschliessung besteht, die Personalien übereinstimmen, die Angaben auf dem Dokument der Eintragung entsprechen, oder ob die vor Ort geltenden Bestimmungen bezüglich Eheschliessung eingehalten - 23 - wurden (vgl. Weisung EAZW des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD vom 1. Februar 2020 [Stand: 30 Mai 2022], Ziff. 10.2).