Es sei unklar, ob aufgrund der IT-Panne die Dokumente allenfalls verloren gingen, nach welchen Begriffen überhaupt gesucht worden sei und ob die Unterlagen allenfalls in einem anderen Register abgelegt worden seien. In einer früheren Anfrage des Vertrauensanwalts an dasselbe Amt habe man mit Schreiben vom 18. Februar 2019 mangels Vollmacht noch keine Auskunft erteilt (Berufungsbeilage 35). Auch der Bezirk V. habe am 17. August 2022 eine Auskunft mangels Vollmacht verweigert (Beilage Nr. 12 zum Bericht). Es sei unwahrscheinlich, dass das Amt, welches 2019 noch die Auskunft verweigert habe, eine Auskunft nun doch plötzlich erteilt habe.