schen Registrierungs-Nummer zudem weitere Auffälligkeiten, die zumindest Anlass für Zweifel an der Authentizität aufwerfen: So hält das Dokument etwa nicht fest, wann die Ehe geschlossen wurde (die entsprechende Information blieb leer). Auch handelt es sich um eine Zweitausfertigung, was seitens der Beklagten unerklärt blieb. - 22 -