sachstan über mehrere Jahre aufbewahrt werden. Gemäss den Abklärungen des Vertrauensanwalts wurde von den kasachischen Behörden demgegenüber festgestellt, dass im Archiv der Behörde im Bezirk X. der Stadt W., die die erste Eheurkunde ausgestellt haben soll bzw. wo die Ehe erstmals eingetragen worden sei, eine Akte ("record") hinsichtlich der Eheschliessung betreffend den Verstorbenen und die Beklagte nicht verfügbar ist, es keinen Bericht über die Eheschliessung gibt und sich keine Hinweise im Archiv betreffend die Registrierung der Ehe zwischen dem Verstorbenen und der Beklagten am 29. Dezember 2017 finden (Bericht S. 14).