Der Vertrauensanwalt wurde mit Verfügung vom 15. Oktober 2021 beauftragt, zu prüfen, ob die Eheschliessungsurkunden von der zuständigen Behörde und korrekt ausgestellt worden sind (Echtheitsüberprüfung). Es sei insbesondere zu prüfen, ob betreffend die Heiratsurkunde Nr. bbb ein entsprechender Registereintrag zur Eheschliessung besteht. Für die Klärung dieser Fragen prüfte der Vertrauensanwalt das Zustandekommen der fraglichen Heiratsurkunde, was nicht zu beanstanden ist, hängt hiervon doch die Frage der "Echtheit" der Urkunde ab.