Die Wiederherstellung hätte auf Basis einer Anfrage an die Registerbehörde des Bezirks X. der Stadt W. erfolgen müssen, was durch die Verwaltungsbehörden des Bezirks V. und des Gebiets T., wie auch durch das kasachische Gericht, nicht gemacht worden sei (Bericht S. 7 ff.). Die zweite Heiratsurkunde Nr. bbb vom 27. Februar 2020 sei durch die Registerbehörde des Apparats des Akimats des Bezirks V. des Gebiets T. auf Basis des Entscheids des Gerichts des Bezirks V. des Gebiets T. vom 31. Mai 2022 [recte: 2019] ausgestellt worden. Die [erste] Heiratsurkunde [...