Ein solches Dokument sei dem Schreiben des Justizministeriums vom 20. Januar 2020 aber nicht angefügt worden. Auch würden Personenstandsbücher in zweifacher Kopie ausgefertigt. Urkundenbücher am Ort der erstmaligen Registrierung würden für 75 Jahre aufbewahrt und dann an das zuständige Staatsarchiv übergeben. Die Zweitausfertigung werde nach Ablauf der festgelegten Fristen vernichtet, nachdem bescheinigt sei, dass die Personenstandsurkunden im Informationssystem der Registerbehörden vorhanden seien.