Hinsichtlich der angeblichen IT-Störung führt der Vertrauensanwalt aus, dass nach kasachischem Recht im Falle einer Störung des Informationssystems der Dienstleister den zuständigen Mitarbeiter der lokalen Verwaltungsbehörde und das zuständige Justizdepartement benachrichtige. Die zuständigen Mitarbeiter müssten in diesem Fall Massnahmen zur Feststellung der Ursache der Störung treffen und innert einem Arbeitstag ein Protokoll über das technische Problem erstellen, welches vom Dienstleister zu unterschreiben sei. Ein solches Dokument sei dem Schreiben des Justizministeriums vom 20. Januar 2020 aber nicht angefügt worden.