5.5.2. Im Bericht des Vertrauensanwalts (nachfolgend: Bericht) führt dieser vorab aus, dass eine rein religiöse Ehe auch in Kasachstan keine rechtlichen Konsequenzen habe (Bericht S. 4). Weiter basiere das Urteil des Gerichts des Bezirks V. des Gebiets T. vom 31. Mai 2019 nicht auf den Gesetzen der Republik Kasachstan und es bestünden begründete Zweifel an dessen Objektivität. Ein Feststellungsurteil über rechtserhebliche Tatsachen ergehe nur, wenn es für den Gesuchsteller unmöglich sei, die massgeblichen Dokumente erhältlich zu machen, die diese Tatsachen bestätigen, oder wenn es unmöglich sei, die verlorenen Dokumente wiederherzustellen.