Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass durch die Beklagte je nach Bedarf und neuestem Informationsstand immer wieder neue Dokumente beschafft würden. Die Beklagte gebe selbst an, über ein gutes Beziehungsnetz in Kasachstan zu verfügen. Die Beklagte könne sich also die amtlichen Dokumente nach Belieben ausstellen lassen, zumal Kasachstan als eines der korruptesten Länder der Welt gelte.