Eheregister eingetragen worden sei. Mit Schreiben vom 29. März 2019 habe die Schweizerische Botschaft in Kasachstan mitgeteilt, die erneute Überprüfung der Eheurkunde habe ergeben, dass es sich um eine Totalfälschung handle. Die Heirat zwischen der Beklagten und dem Verstorbenen habe nie stattgefunden und beim unter der Nummer aaa im Eheregister eingetragenen Paar handle es sich nicht um die Beklagte und den Verstorbenen. Der Klägerin gelinge damit der Beweis, dass die Ehe zwischen der Beklagten und dem Verstorbenen nie geschlossen worden sei, weshalb der Zivilstand der Beklagten im Personenstandsregister nicht "verheiratet" lauten dürfe.