3.17. Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 reichte das DVI den vertrauensanwaltlichen Bericht vom 21. Oktober 2022 ein und erstattete seine Stellungnahme. 3.18. Mit Eingabe vom 17. Februar 2023 nahm die Klägerin zum vertrauensanwaltlichen Bericht Stellung. Zudem beantragte sie die sofortige Mitteilung an den Vertrauensanwalt, dass die von der Beklagten ausgestellte Vollmacht vom 18. Mai 2022 sofort zu widerrufen sei. 3.19. Mit Eingabe vom 3. April 2023 nahm die Beklagte zum vertrauensanwaltlichen Bericht und zur Eingabe der Klägerin vom 17. Februar 2023 Stellung. -7-