Die Instruktionsrichterin wies die beklagtischen Anträge mit Verfügung vom 20. Mai 2022 ab. Gleichentags (Posteingang) reichte die Klägerin die Vollmacht für den Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung in Kasachstan ein. 3.16. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2022 beantragte die Klägerin, das DVI, Abteilung Register und Personenstand, sei anzuweisen, über die Botschaft Abklärungen bei der beauftragten Anwaltskanzlei D. LLP hinsichtlich deren Auftrag vorzunehmen. Die Instruktionsrichterin forderte das DVI, Abteilung Register und Personenstand, mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 zur Stellungnahme innert 10 Tagen auf, welche mit Schreiben vom 13. Dezember 2022 erfolgte.