3.15. Mit Schreiben vom 31. März 2022 ersuchte das DVI, Abteilung Register und Personenstand, das Obergericht des Kantons Aargau um eine Vollmacht der Klägerin für den von der Schweizer Vertretung in Kasachstan beauftragten Vertrauensanwalt zwecks Durchführung der Echtheitsüberprüfung. Mit Verfügung vom 5. April 2022 forderte die Instruktionsrichterin des Obergerichts, 3. Zivilkammer, die Klägerin auf, innert 20 Tagen eine entsprechende Vollmacht einzureichen.