3.10. Die Klägerin erstattete am 3. Mai 2021 sowie am 10. Juni 2021 weitere Stellungnahmen. Die Beklagte nahm hierzu innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 30. Juli 2021 Stellung und beantragte namentlich, die beiden klägerischen Eingaben seien samt Beilagen aus den Akten zu weisen. Mit Eingabe vom 19. August 2021 reichte die Klägerin eine weitere Stellungnahme ein.