3.7. Mit Verfügung der Instruktionsrichterin des Obergerichts, 3. Zivilkammer, vom 6. Januar 2021, wurden die von der Schweizerischen Botschaft in Nur- Sultan (Kasachstan) mit Eingabe vom 24. August 2020 übermittelten Dokumente dem DVI, Abteilung Register und Personenstand, zur Stellungnahme betreffend die formale und inhaltliche Richtigkeit der ausgestellten Eheschliessungsurkunden zugestellt.