2.3. Mit Eingabe vom 3. April 2019 teilte das DVI, Abteilung Register und Personenstand mit, dass sich die Heiratsurkunde von C. und B. bei der nachträglichen Überprüfung als "Totalfälschung" herausgestellt habe. 2.4. Mit Klageantwort vom 17. Juli 2019 beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage. 2.5. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden erkannte mit Entscheid vom 20. Januar 2020: