"Es sei die als Ehefrau eingetragene B., geb. [...], kasachische Staatsangehörige, aus dem schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsregister Gemeinde Q.) von C., geboren am [...], gestorben am […]. Oktober 2018, wohnhaft gewesen [...], sowie aus sämtlichen anderen Registern, in welche sie eingetragen wurde, zu löschen; Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der beklagten Partei, in Bezug auf die Parteientschädigung zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit 7,7%." 2.2. Mit Stellungnahme vom 1. März 2019 beantragte das DVI, Abteilung Register und Personenstand: