Urteil des Obergerichts vom 1. Juli 2013 [ZSU.2013.68] E. 5.2). Es ist in der Tat angebracht, zu berücksichtigen, dass der Unternehmer dem Grundstückeigentümer die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts einseitig aufzwingen kann, ohne dass es auf dessen Verhalten ankäme. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass an das Beweismass der Glaubhaftmachung äusserst geringe 2020 Sachenrecht 487