2.4.7. Indem die Vorinstanz ihren Entscheid lediglich aufgrund der schriftlichen Eingaben der Parteien und ohne Konkursverhandlung gefällt hat, hat sie -analog zur Konstellation des ordentlichen Verfahrens auf Konkursbetreibung (vgl. Art. 166 ff. SchKG) - den An- 2018 Zivilrecht 381